Personenversicherungen (UVG, UVGZ, KKV)

Kümmern Sie sich um Ihre Mitarbeiter

Unfallversicherung (UVG)

Die Unfallversicherung (UVG) ist in der Schweiz eine obligatorische Versicherung, die sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber im Falle von Berufs- (BU) und Nichtberufsunfällen (NBU) absichert. Sie übernimmt die Kosten für medizinische Behandlungen und garantiert die Zahlung von 80 % des Lohns im Falle einer Arbeitsunfähigkeit, wodurch der Arbeitgeber nicht direkt für diese Kosten aufkommen muss.

Zusatzunfallversicherung (UVGZ)

Im Gegensatz zur UVG ist die Zusatzunfallversicherung (UVGZ) freiwillig, bietet jedoch einen erweiterten Schutz. Sie ermöglicht es, die Entschädigungen bei Arbeitsunfähigkeit um bis zu 20 % zu erhöhen und bietet zusätzliche Vorteile wie die Unterbringung in einem Einzel- oder Doppelzimmer, für maximalen Komfort.

Kollektivkrankenversicherung (KKV)

Die Kollektivkrankenversicherung, auch bekannt als Lohnausfallversicherung im Krankheitsfall, schützt den Arbeitgeber vor der Abwesenheit eines Mitarbeiters aufgrund von Krankheit. Sie übernimmt die Lohnzahlungen des Mitarbeiters, sodass der Arbeitgeber über die finanziellen Mittel verfügt, um einen temporären Ersatz einzustellen.
Kümmern Sie sich um Ihre Angestellten: Fordern Sie jetzt ein Angebot für eine Personenversicherung an!